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Jugendschutz

Wichtig
 

Auf dem gesamten Festivalgelände gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsberechtigten Person besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren müssend das Festival um 24.00h verlassen. Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist immer mitzuführen und auf Anweisung vorzuzeigen.

 

Unter 16?
 

Das Festivalgelände darf nur in Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsberechtigten Person besucht werden.

 

Schon 16, aber unter 18?
 

Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren müssend das Festival um 24.00h verlassen. Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen.

 

Über 18?
 

Erwachsene die 18 Jahre oder älter sind, haben keine altersbedingte Zutrittsbegrenzung zum Festival.

 

Alkohol & Tabak
 

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe und den Konsum von Tabakwaren und das Rauchen. Angetrunkene und rauchende Kinder und/oder Jugendliche im entsprechenden Alter werden nach Hause geschickt. 

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